Erkrankung im Studium

Allgemein für jede Erkrankung gilt:

Bei Zweifeln des Prüfungsausschusses am Attest, kann der Prüfungsausschuss die Vorlage eines amtsärztlichen Attests verlangen.

Für die Beurteilung durch den Prüfungsausschuss reicht es nicht aus, wenn die ärztliche Bescheinigung lediglich die Prüfungsunfähigkeit attestiert. Notwendig ist die Beschreibung der für die Prüfung relevanten, konkreten gesundheitlichen Beschwerden und Beeinträchtigungen der zu prüfenden Person sowie die Angabe, welche Auswirkungen sich daraus für ihr Leistungsvermögen in der konkreten Prüfung ergeben. Die genaue Bezeichnung der Krankheit ist nicht erforderlich.

Grundsätzlich entscheidet der Prüfungsausschuss über jedes Attest individuell. Die Entscheidung geht den Studierenden dann durch die Koordinatorin zu.

Krankheit am Klausurtag

Die Prüfungsordnungen sehen vor, dass ein Rücktritt ohne Angabe von Gründen bis zu 1 Woche vor der Prüfung möglich ist (selbstständiges austragen aus der Prüfung im Online-System) oder am Prüfungstag, vor Prüfungsbeginn im Prüfungsraum. Anders sieht dies aber aus, wenn diese Frist bereits verstrichen ist. In diesem Fall unterliegt ein wirksamer krankheitsbedingter Prüfungsrücktritt grundsätzlich den folgenden Voraussetzungen:

Wichtiger Grund
Um wirksam zurücktreten zu können, ist zunächst das Vorliegen eines wichtigen Grundes erforderlich. Hierzu zählen neben höherer Gewalt grundsätzlich auch Erkrankungen.

ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit
Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit stellt dabei einen wichtigen Grund dar, der einen Rücktritt von der Prüfung rechtfertigt.

Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wird die bisherige Verwaltungspraxis vereinheitlicht. Zur Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit werden ab dem 01.03.2023 ausschließlich ärztliche Bescheinigungen über Prüfungsunfähigkeit (Vordruck siehe unten) akzeptiert. Das Einreichen einer einfachen AU-Bescheinigung ("gelber / rosa Schein") ist ab diesem Datum unzureichend und entschuldigt Sie nicht von der Prüfung.

Vorlage Ärztliches Attest über Prüfungsunfähigkeit

Das Einreichen der ärztlichen Bescheinigung im Original (im Dekanat bei Frau Möller / Frau Petzold oder im Studierendenservice bei Frau Höfchen / Frau Pinnau), innerhalb von fünf  Arbeitstagen nach Ausstellung des Attestes (§24 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung), ist unabdingbar. Es wird empfohlen das Attest sofort nach Ausstellung an den Dozenten / Modulverantwortlichen sowie an moeller1@hs-mittweida.de / petzold1@hs-mittweida.de zur Information zu übermitteln. Zu spät eingereichte ärztliche Bescheinigungen verlieren den Prüfungsanspruch.

Eine rückwirkende Attestierung durch den behandelten Arzt ist nicht möglich. In begründeten Außnahmefällen kann dieser max. 3 Tage (z. B. über das Wochenende) rückwirkend eine ärztliche Bescheinigung ausstellen.

Krankheit während des Praktikums

Erkrankt der Studierende innerhalb seines Pflichtpraktikums, ist die Abwesenheit komplett nachzuarbeiten.

Im Falle einer Krankmeldung ist eine ärztliche Bescheinigung im Praxisbetrieb im Orginal vorzulegen. Die Hochschule (Frau Möller) erhält spätestens am fünften Arbeitstag nach Beginn der Erkrankung eine Kopie per Post / Scan per E-Mail.

Die Praktikumskoordinatorin wird sich mit dem Studierenden über die Auswirkungen des Attestes in Verbindung setzen. Ein neues Praktikumsende wird ebenfalls durch sie mitgeteilt und dient dem Unternehmen als Grundlage für die Verlängerung.

Krankheit während der Abschlussarbeit

Werden Sie während der Anfertigung Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor- bzw. Masterarbeit) krank und Sie sind in Folge der Erkrankung erheblich in Ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigt, haben Sie die Möglichkeit eine Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit zu beantragen.

Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit wird die bisherige Verwaltungspraxis vereinheitlicht. Zur Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit werden ab dem 01.03.2023 ausschließlich ärztliche Bescheinigungen über Prüfungsunfähigkeit (Vordruck siehe unten) akzeptiert. Das Einreichen einer einfachen AU-Bescheinigung ("gelber / rosa Schein") ist ab diesem Datum unzureichend und entschuldigt Sie nicht von der Prüfung.

Vorlage Ärztliches Attest

Das Einreichen der ärztlichen Bescheinigung im Original (in der Fakultät Medien bei Frau Möller) innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Beginn der Erkrankung, ist unabdingbar (§24 Abs. 2 Studien- und Prüfungsordnung). Zu spät eingereichte ärztliche Bescheinigungen verlieren den Prüfungsanspruch.

Eine rückwirkende Attestierung durch den behandelten Arzt ist nicht möglich. In begründeten Außnahmefällen kann dieser max. 3 Tage (z.B. über das Wochenende) rückwirkend einen Krankenschein ausstellen.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Studierende, die Nachteilsausgleiche in Prüfungssituationen benötigen, sollten sich rechtzeitig vor der Prüfung mit der Sozialkontaktstelle in Verbindung setzen. Hier werden Sie ausgiebig beraten und beim der Antragsstellung unterstützt. Die Kolleginnen und Kollegen regeln für Sie die Formalitäten bis hin zur Prüfung.

Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich durch:

  1. das Vorliegen einer beglaubigte gesundheitliche Beeinträchtigung oder amtlich festgestellte Behinderung und
  2. den Nachweis, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt.

Bitte beachten Sie die jeweiligen Fristen, zur Einreichung des Nachteilsausgleiches und kümmern sich rechtzeitig um einen Beratungstermin! Der Nachteilsausgleich muss rechtzeitig vor der Prüfungsleistung beantragt sein!

Psychologische Beratung

Das Studium ist ein besonderer Lebensabschnitt, der neben vielen Möglichkeiten und Chancen auch hohe Belastungen mit sich bringen kann. Studienschwierigkeiten und persönliche Krisen sind daher nichts Außergewöhnliches.

Die Anforderungen, die ein Hochschulstudium stellt, sind vielfältig und können daher auch zu vielfältigen Problemen führen wie z. B. Prüfung- und Redeangst, Probleme beim Lernen, Selbstzweifel, Leistungsdruck oder Stress führen. Umgekehrt können persönliche Probleme so belastend sein, dass sie mittel- oder langfristig zu Studienschwierigkeiten führen.

Laut Studien leidet etwa jeder vierte bis fünfte Student unter ernsten psychischen Schwierigkeiten. Diese treten unabhängig von Geschlecht, intellektueller Begabung oder fachlichem Talent auf.

Da solche Krisen nicht immer aus eigener Kraft überwunden werden können, helfen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Fakultät Medien im Rahmen von persönlichen Einzelgesprächen.

Alle Angebote sind für die Student/Innen der Hochschule Mittweida kostenlos und vertraulich. Jede Vertrauensperson unterliegt der Schweigepflicht.