Hinweise zu Prüfungseinsichten an der Fakultät Medien
Beantragung einer Prüfungseinsicht
Studierende haben die Möglichkeit, ihre schriftlichen Prüfungsleistungen einzusehen. Die Einsichtnahme muss binnen vier Wochen nach Notenbekanntgabe beantragt werden.
Sofern nicht anders durch den Prüfer kommuniziert, können Prüfungseinsichten im Medienbüro über Claudia Möller beantragt werden. Sie erhalten eine schriftliche Terminzuweisung.
Studierende können grundsätzlich nur Einsicht in ihre eigenen Prüfungsunterlagen beantragen. Sie haben sich am Tag der Prüfungseinsicht auszuweisen.
Die Länge der Einsichtnahme richtet sich nach dem Umfang der Prüfung und beträgt in der Regel ca. 15 Minuten. Abschriften, Bilder, Kopien oder Notizen sind im Rahmen der Prüfungseinsichten nicht vorgesehen, kann jedoch bei Vorliegen eines berechtigten rechtlichen Interesses – beispielsweise fehlerhaft erfasste Punkte – teilweise oder vollumfänglich gewährt werden.
Im Falle einer anwaltlichen Vertretung werden dem bevollmächtigten Rechtbeistand die Prüfungsunterlagen gesondert zugänglich gemacht.
Ziele der Prüfungseinsicht
Die Prüfungseinsicht ermöglicht den Studierenden, die Bewertung ihrer Prüfungsleistung auf etwaige Fehler hin zu überprüfen. Dabei geht es nicht um eine Diskussion der erfolgten Bewertung oder eine umfassende Erläuterung des Erwartungshorizonts durch etwaig zur Verfügung gestellte Musterlösungen. Vielmehr soll die Einsichtnahme den Studierenden die Möglichkeit geben, ihre Wissenslücken zu erfassen und aus den Korrekturanmerkungen zu lernen.