Praxis- und Forschungsmodul (Unternehmenspraktikum)

Praxis- / Forschungsmodul

  • Projektmodule der Bachelor- und Masterstudiengänge dienen dem Verständnis und der Analyse betrieblicher Vorgänge in der Praxis unter Beachtung und Anwendung gelehrten Fachwissens. Die Praxismodule bauen auf dem Grundstudium und Teilen des Hauptstudiums auf.
    Eine Absolvierung des Praxismoduls im Bachelorstudieng ist vor Erreichen der Credits, die laut Modulplan bis zum Ende des 3. Semesters zu erbringen sind, ist nicht möglich.
  • Forschungsmodule des Masterstudienganges haben die qualifizierte Mitwirkung an Forschungs-, Entwicklungs- oder Produktionsvorhaben zum Ziel. Das im Studiengang erworbene theoretische, analytische und methodische Wissen soll in der Zusammenarbeit mit erfahrenen Praktikern bei Planung, Bearbeitung, Dokumentation und Verteidigung einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung innovativ umgesetzt werden.
    Teilnahmevoraussetzung für das Forschungsmodul ist der erfolgreiche Abschluss von mehr als 70% der Pflichtmodule und mindestens 50% der Wahlpflichtmodule der ersten beiden Semester.

Dauer und empfohlener Zeitpunkt der Projekt- oder Forschungsmodule sind im Studienablaufplan und in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Studiengang festgelegt. Praktika während des regulären Lehrbetriebs sind nicht möglich.

  • Die Dauer eines Praxismoduls im Bachelorstudiengang beträgt 12 bzw. 24 Wochen (je nach SPO). Es wird eine Tätigkeit in Vollarbeitszeit vorausgesetzt. Krankheitsbedingte Ausfälle  sind nachzuarbeiten.
  • Das Forschungsmodul im Masterstudiengang entspricht einer Arbeitslast von 640 Stunden. Krankheitsbedingte Ausfälle sind nachzuarbeiten.

Etwaige Urlaubszeiten werden nicht angerechnet.

Studierende suchen sich den Praktikumsbetrieb selbst; ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Projektstelle und dem Studierenden regelt das Betreuungsverhältnis.

Der Studierende ist im Praktikumsbetrieb weisungsgebunden.

Die Fakultät empfiehlt, Praktika im Ausland abzuleisten; der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sowie einer privaten Unfall- und Haftpflichterversicherung liegt dabei in der Eigenverantwortung des Studierenden.

  • Die Anmeldung eines Praxis- / Forschungsmoduls erfolgt für Stamm- und DHS-Studenten unter Verwendung des vorgegebenen Formulars schriftlich an die Praktikumskoordinatorin Claudia Möller. Unterstützung bei Fragen zum Praktikum geben die Praktikumskoordinatorin Claudia Möller oder Frau Martina Lehmann vom Studierendenservice.
     
  • Die Eignung eines Unternehmens und des Themas für das Projekt- oder Forschungsmodul stellt der Studiendekan des jeweiligen Studiengangs fest. Praktika in einer eigenen Firma sind nicht zulässig. Mit der Meldung und Feststellung der Eignung ist der Student für das Projekt- oder Forschungsmodul zugelassen. Nur in Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss. Das Praktikum ist vertraglich mit der Projektstelle abzusichern.
     
    Formale Voraussetzung für die Anerkennung des Praktikums ist eine Bestätigung der Projektstelle über die Absolvierung des Praktikums durch den Betrieb sowie die Vorlage eines Arbeitszeugnisses, welche die erfolgreiche Ableistung des Praxismoduls nachweist.

    Bestätigung / Evaluierung

    Die Note für das Modul Lehrprojekt Medienunternehmen basiert auf der Bewertung der Projektarbeit durch Dozenten der Fakultät Medien. Arbeitszeugnisse der Unternehmen gehen nicht in die Bewertung des Moduls ein.
  • Projektarbeit, Bestätigung und Arbeitszeugnis sind an die Fakultät Medien der Hochschule Mittweida zu übergeben. Der Bericht im Umfang von etwa 15-20 Seiten sollte den Kriterien eines fachlich fundierten Protokolls entsprechen. Neben der
    • Dokumentation eigener Tätigkeiten
    • und deren Einordnung in betriebliche Arbeitsabläufe sowie aktuelle Entwicklungen des Fachgebietes
    • soll er auch das Dienstleistungs-, Produktions- oder Unternehmensprofil skizzieren
    • und eine kurz gefasste Analyse des Geschäftsmodells inklusive einer Klassifizierung der Branche enthalten.
  • Vertraglich vereinbarte Schweigepflichten sind einzuhalten und anzugeben.
  • Anträge auf Teilung des Praktikums sind in begründeten Einzelfällen möglich, wenn nicht mehr als 3 Projektstellen beansprucht werden.

Alternative Leistungen

  • Studenten, die eine andere fachbezogene, praktische Tätigkeit bzw. Forschungs- und Entwicklungsarbeit während des Studiums nachweisen, können auf Antrag von der Ableistung des Praxis- / Forschungsmoduls ganz oder teilweise befreit werden, soweit die entsprechenden Ausbildungsziele als schon erreicht angesehen werden können. Geeignete Dokumente, die Inhalt und zeitlichen Umfang der Arbeiten klar umreißen, hat der Antragsteller dem Studiendekan vorzulegen.
  • Die Anerkennung von fachspezifischen, beruflichen Qualifizierungen für das Projektmodul ist nach Prüfung durch den Studiendekan möglich, wenn eine praktische, medienrelevante Tätigkeit über die Zeitdauer von mindestens vier Jahren nach Abschluss einer Berufsausbildung nachgewiesen wird. Vorausgesetzt wird in diesem Kontext eine Tätigkeit in Vollzeitbeschäftigung.
  • Praktika vor Beendigung des 3. Semesters werden ebenso wie neben- oder freiberufliche Tätigkeiten, welche den geforderten, zeitlichen Umfang nicht erfüllen, grundsätzlich nicht auf das berufspraktische Semester des Bachelorstudiums angerechnet.

Über die Anrechnung alternativer Aktivitäten auf die Projekt- oder Forschungsmodule entscheidet auf Empfehlung des Studiendekans in jedem Einzelfall der Prüfungsausschuss.
Eine Befreiung vom Projekt- / Forschungsbericht ist in keinem Fall vorgesehen.