Masterarbeit und Kolloquium

Die Studierenden sind in der Lage, eigenständig eine Abschlussarbeit anzufertigen. Ein Thema wird dabei nach wissenschaftlichen Methoden erarbeitet, recherchiert und veröffentlichungsfähig verfasst. Die Studierenden wenden die vermittelten theoretischen und praktischen Kenntnisse an und formulieren, bearbeiten und erweitern diese Kenntnisse.

Die Masterarbeit (Umfang: ca. 80 Seiten) ist die Abschlussarbeit Ihres Studiums und wird innerhalb eines Semesters (i.d.R. im 4. Semester) angefertigt.

Sie suchen sich zunächst einen Betreuer als Erstgutachter Ihrer Arbeit. Dieser muss ein Professor der Hochschule Mittweida sein. Als Zweitgutachter kann ein Mitarbeiter des Forschungsunternehmens, der Hochschule oder eine externe Person gewählt werden, mit mindestens einem Masterabschluss.

Liste Erstprüfer für die Masterarbeit

Voraussetzungen sowie Arbeitsaufgaben des Zweitprüfers

Im Anschluss melden Sie die Arbeit mit dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit an:

Antrag zur Anmeldung der Masterarbeit

Bitte beachten Sie, dass der Zweitprüfer (insofern er kein Mitglied der Hochschule Mittweida ist) seinen Abschluss über den höchsten akademischen Grad (mind. Master) in Kopie / als Scan dem Antrag anhängen muss. Nur so kann sicher gestellt werden, dass der Prüfer die Voraussetzungen (s.o.) erfüllt und berufen werden kann.

Der komplett ausgefüllte und unterzeichnete Antrag inkl. Anhang ist bei Claudia Möller abzugeben. Bitte beachten Sie, dass der Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden muss. Daher ist der Antrag ca. 4 Wochen vor Schreibzeitbeginn einzureichen.

Die Bearbeitungszeit beträgt 24 Wochen. Die Arbeit ist gedruckt und gebunden bei den Prüfern einzureichen. Das Erstprüferexemplar senden Sie dabei an Claudia Möller- Wünscht der Prüfer ausdrücklich ausschließlich die digitale Einreichung, ist kein gesondertes Druckexemplar notwendig. In diesem Fall informieren Sie Frau Möller über die Abgabe per E-Mail (Mitteilung Abgabedatum, deutscher / englischer Titel).

Bewertung der Masterarbeit

Nachdem beide Prüfer die Masterarbeit in gedruckter und gebundener Version oder (auf Wunsch) digital erhalten haben, steht ihnen ca. 4-6 Wochen Korrekturzeit zur Verfügung.

Bewertungsformular (deutsch)
Bewertungsformular (englisch)

Nach Fertigstellung der Gutachten, senden die Prüfer dieses bitte direkt an Claudia Möller per E-Mail oder Post.

Im Anschluss wird mit dem Studierenden ein Kolloquiumstermin zur mündlichen Verteidigung der Masterarbeit vereinbart.

Kolloquium

Nachdem beide Gutachten positiv (mindestens 4,0) ausgefallen sind, wird ein Termin für das Kolloquium vereinbart.

Das Kolloquium dauert ca. 45 Minuten und setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zunächst referieren Sie ca. 20 Minuten (inkl. Präsentation). Inhaltlich fokussieren Sie sich bitte auf eine kurze Erläuterung Ihrer Fragestellung, das methodische Vorgehen sowie die wichtigsten Ergebnisse. Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Arbeit kritisch reflektieren. Und finden Sie auch aktuelle Anknüpfungspunkte, die Sie im Rahmen der 80 Seiten womöglich nicht behandeln konnten (der berühmte Blick über den Tellerrand).

Im Anschluss werden Ihnen einige Fragen gestellt und mit Ihnen diskutiert.

Hinweise zum Masterkolloquium

Präsentationen für das Kolloquium
Fakultät Medien (pptx)
Hochschule Mittweida Allgemein (pptx)

Einzureichende Unterlagen nach Kolloquium

- Erfassungsbeleg Hochschulschriften
- Antrag auf Exmatrikulation
- Bachelorarbeit digital auf auf der Homepage der Bibliothek uploaden

Bitte schreiben Sie zusätzlich eine E-Mail an meine Kolleginnen vom Studierendenservice (stud-me@hs-mittweida.de) und übermitteln den endgültigen deutschen / englischen Titel der Bachelorarbeit.

WICHTIG: Bitte überprüfen Sie nochmals Ihre persönlichen Daten im Intranet. An die im System hinterlegte Adresse wird Ihr Zeugnis versandt!